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Allgemeines:
Am 1. Jänner 2008 ist in Österreich das Energieausweisvorlage-
Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es auch hierzulande den
Energieausweis für Neubauten, der den Energiebedarf des
betreffenden Objekts ausweist. Mein Planungsbüro verfügt
seit August 2004 über ein ausgereiftes Berechnungsprogramm
für die Ermittlung des Energieverbrauches von Neubauten
und für Bestandsgebäude (Wohngebäude und Gewerbeobjekte). |
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Bestehende Gebäude:
Ab 1. Jänner 2009 benötigen auch bestehende Gebäude
einen Energieausweis! |
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Nutzen für die Konsumenten:
Der Energiebedarf von Gebäuden kann auf Grundlage des
Energieausweises verglichen werden. So können die Energiekosten
besser abgeschätzt und in die Kauf- und Mietentscheidungen
miteinbezogen werden. |
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Energieberatung:
Baumeister verfügen über die einschlägige Erfahrung
und die im Gewerberecht ausgewiesene erforderlichen Fähigkeiten
um Energieausweise ausstellen zu dürfen. Darüber
hinaus ist der Energiepass ein Instrument zur Planung von
Gebäuden. |
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Die Kosten:
Auch was die Kosten für den Energieausweis betrifft,
ist zwischen Neubau, umfassender Sanierung und bestehenden
Gebäuden zu unterscheiden. Die Kosten für ein Einfamilienwohnhaus
liegen bei einigen hundert Euro. |