Energieausweis

Allgemeines:
Am 1. Jänner 2008 ist in Österreich das Energieausweisvorlage- Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es auch hierzulande den Energieausweis für Neubauten, der den Energiebedarf des betreffenden Objekts ausweist. Mein Planungsbüro verfügt seit August 2004 über ein ausgereiftes Berechnungsprogramm für die Ermittlung des Energieverbrauches von Neubauten und für Bestandsgebäude (Wohngebäude und Gewerbeobjekte).
Bestehende Gebäude:
Ab 1. Jänner 2009 benötigen auch bestehende Gebäude einen Energieausweis!
Nutzen für die Konsumenten:
Der Energiebedarf von Gebäuden kann auf Grundlage des Energieausweises verglichen werden. So können die Energiekosten besser abgeschätzt und in die Kauf- und Mietentscheidungen miteinbezogen werden.
Energieberatung:
Baumeister verfügen über die einschlägige Erfahrung und die im Gewerberecht ausgewiesene erforderlichen Fähigkeiten um Energieausweise ausstellen zu dürfen. Darüber hinaus ist der Energiepass ein Instrument zur Planung von Gebäuden.
Die Kosten:
Auch was die Kosten für den Energieausweis betrifft, ist zwischen Neubau, umfassender Sanierung und bestehenden Gebäuden zu unterscheiden. Die Kosten für ein Einfamilienwohnhaus liegen bei einigen hundert Euro.

 
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