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Von der
ersten spontanen Idee, dem Entwurf einer Ordnung von Räumen
und Bauelementen, über die Verwandlung des Programms
in Raum und Körper als sinnlich wahrnehmbare Gestalt
bis zum Abbruch und Recycling der Baumaterialien:
"Der Baumeister ist der einzige, universell kompetente
Partner in allen Baufragen." |
| Leistungsumfang
Bauleitung |
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Örtliche Bauaufsicht:
Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung
mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln
der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren
der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen
des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames
Aufmass mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der
Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung
fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen,
Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördliche Abnahme
und Teilnahme daran. Übergabe des Werkes, Zusammenstellen
und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten
der Gewährleistungsfristen. |
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Bauführer gemäß
Bauordnung:
Durchführung der in den Landesbau-ordnungen festgelegten
Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende
Überwachung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung
mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen. |
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Projektleiter gemäß
BKG:
Person, welche vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung
und/oder der Bauüberwachung oder der Ausführung
des gesamten Bauwerks beauftragt wird. |
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Planungs- und Baustellenkoordination:
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) wird durch die
Einbindung des Bauherrn und die Beistellung von zusätzlichen
für den Arbeitsnehmerschutz verantwortlichen Personen
in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt,
dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz
koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche
Maßnahmen getroffen werden. Grundlage (Ö- Norm
B 2107 Teil 1-3). Pflichten des Bauherrn:
- Bestellung von Koordinatoren (§ 3)
- Sorge tragen, dass die „Allgemeinen Grundsätze
der Gefahrenverhütung“ berücksichtigt werden
(§ 4)
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
(§ 8) Weitere Pflichten des Bauherrn
(> 30AT, >20 AN od. > 500MT):
- Vorankündigung (§ 6)
- Erstellung eines SiGe- Planes (§ 7) |
| Projektmanagement
ist eine strukturierte Vorgangsweise zur Organisation und
Abwicklung von Projekten. Dabei werden die erforderlichen
Rollen im Projekt vergeben und die Anforderungen an den
Projektleiter und an die Projektteammitglieder definiert
und somit eine Projektkultur ins Leben gerufen. |
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Verwendete Methodik:
- Erstellung des Projektauftrages und eines Projektzieleplans
- Darstellung der Beziehungen mit Hilfe der Projektumweltengraphik
- Leistungsplanung mittels Projektstrukturplan
- Erarbeitung der Arbeitspakete und Zuteilung an die Projektverantwortlichen
- Terminplanung (Meilensteinplan, Terminbalkenplan, udgl.)
Die Projektabwicklung anhand einer Projektmanagementmethode
dient der
- Wahrnehmung der Projektinteressen des Auftraggebers
- Sicherung der Realisierung der Projektziele
- Schaffung einer organisatorischen und infrastrukturellen
Projektumgebung
- Vorgabe und Einhaltung eines definierten Projektstandards
- Koordination mit Hilfe eines Projektteams und der Projektmitarbeiter |
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