Von der ersten spontanen Idee, dem Entwurf einer Ordnung von Räumen und Bauelementen, über die Verwandlung des Programms in Raum und Körper als sinnlich wahrnehmbare Gestalt bis zum Abbruch und Recycling der Baumaterialien:

"Der Baumeister ist der einzige, universell kompetente Partner in allen Baufragen."

Leistungsumfang Bauleitung

Örtliche Bauaufsicht:
Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmass mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Bauführer gemäß Bauordnung:
Durchführung der in den Landesbau-ordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überwachung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen.
Projektleiter gemäß BKG:
Person, welche vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung und/oder der Bauüberwachung oder der Ausführung des gesamten Bauwerks beauftragt wird.
Planungs- und Baustellenkoordination:
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) wird durch die Einbindung des Bauherrn und die Beistellung von zusätzlichen für den Arbeitsnehmerschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sichergestellt, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Grundlage (Ö- Norm B 2107 Teil 1-3).

Pflichten des Bauherrn:
- Bestellung von Koordinatoren (§ 3)
- Sorge tragen, dass die „Allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung“ berücksichtigt werden (§ 4)
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten (§ 8)

Weitere Pflichten des Bauherrn (> 30AT, >20 AN od. > 500MT):
- Vorankündigung (§ 6)
- Erstellung eines SiGe- Planes (§ 7)

Projektmanagement

Projektmanagement ist eine strukturierte Vorgangsweise zur Organisation und Abwicklung von Projekten. Dabei werden die erforderlichen Rollen im Projekt vergeben und die Anforderungen an den Projektleiter und an die Projektteammitglieder definiert und somit eine Projektkultur ins Leben gerufen.

Verwendete Methodik:
- Erstellung des Projektauftrages und eines Projektzieleplans
- Darstellung der Beziehungen mit Hilfe der Projektumweltengraphik
- Leistungsplanung mittels Projektstrukturplan
- Erarbeitung der Arbeitspakete und Zuteilung an die Projektverantwortlichen
- Terminplanung (Meilensteinplan, Terminbalkenplan, udgl.)

Die Projektabwicklung anhand einer Projektmanagementmethode dient der
- Wahrnehmung der Projektinteressen des Auftraggebers
- Sicherung der Realisierung der Projektziele
- Schaffung einer organisatorischen und infrastrukturellen Projektumgebung
- Vorgabe und Einhaltung eines definierten Projektstandards
- Koordination mit Hilfe eines Projektteams und der Projektmitarbeiter

 
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